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Landgericht Düsseldorf: Begriff "Abzocke" Bestandteil der Meinungsfreiheit

Euroweb GmbH verliert wegen zu weit gefasster Ansprüche Prozess

2006-04-12, Quelle: Eigenbericht (fastix - a.k.a. Jörg Reinholz)
Ein auf die Erstellung von Firmenwebseiten spezialisiertes Unternehmen musste am Mittwoch, dem 05.04.2006, vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht lehnte es ab, einem unzufriedenen Kunden per Einstweiliger Verfügung die Weitergabe von Erfahrungsberichten zu verbieten.

Weil die Firma negative Äußerungen über das Unternehmen mit juristischen Schritten unterbinden wollte, war die auf die Erstellung von Firmenwebseiten spezialisierte Euro-Web GmbH in den vergangenen Wochen besonders in Foren und Weblogs in die Kritik geraten. Im konkreten Fall verlangte die Firma von dem selbstständigen Tischler Günter Geisler, der im Forum von Gulli.com seine Mailadresse angegeben und die Kommunikation mit anderen Euroweb-Kunden gesucht hatte, die Abgabe einer recht weit gefassten Unterlassungserklärung.

Interessenten, die sich bei Herrn Geisler meldeten, mailte er eine Zusammenstellung von scheinbar negativen Erfahrungsberichten mit Euroweb. Da aber auch der Euroweb-Anwalt Amin El Gendi unter falschem Namen die Informationen von Geisler angefordert hatte, erfuhr Euroweb deren Inhalt. Gegen die Weiterverbreitung dieser Mails wollte die Firma vor dem Landgericht Düsseldorf vorgehen.

Dem Dienstleister missfiel besonders, dass Herr Geisler mit der Zusammenstellung von Erfahrungsberichten auch ein Angebot eines Mitbewerbers verschickt hatte, welches bei ähnlichem Leistungsumfang ganzlich verschiedene Preise und Konditionen aufwies.

Euroweb ging wohl von einer Kampangne eines Mitbewerbers aus, von dem man bei Euroweb der Meinung sei, dass dieser schon früher in verschiedenen Foren die Firma gezielt schlecht gemacht habe, um Kunden abzuwerben. Herr Geisler versicherte jedoch, nicht mit dem Unternehmen in Verbindung zu stehen. Das beigefügte Angebot sei vor einiger Zeit von einem anderen Euroweb-Kunden erhoben worden worden und sollte zur Erläuterung der Marktpreise und Vergleichszwecken dienen.

Das LG Düseldorf kam also schnell zu dem Schluss,das Wettbewerbsrecht hier nicht anwendbar.

Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah der Richter nicht überschritten: "Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen." Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie "Abzocke" oder "über den Tisch ziehen" sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: "Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen."

Die Kläger hatten es sich mit der Antragsschrift zu einfach gemacht, dass sie dem Beklagten pauschal die 36-seitige Zusammenstellung von Erfahrungsberichten verbieten lassen sollten, obwohl vieles davon wohl zwischen den Prozessparteien unstrittig sei wurde vom Gericht moniert.

Die namenlosen Berichte aus der Zusammenstellung ließ das Unternehmen unkommentiert. An der Kritik des Richters änderte auch ein nachgereichter Hilfsantrag der Kläger wenig. Trotz der mahnenden Ausführungen des Richters blieb die Klägerseite bei ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung und muss nun die Gerichtskosten tragen.

Der Euroweb-Geschäftsführer erklärte nach der Verhandlung, dass die Foren- und Blogeinträge in seinem Unternehmen ein massives Problem darstellten. So sei der Thread auf Gulli.com in den ersten Suchergebnissen von Google aufgetaucht. Es sei ein "immenser Imageschaden" enstanden- der durch das Urteil nun nicht kleiner wird, was zeigt, dass die öffentliche Berichterstattung innerhalb gewisser Grenzen auch negativ sein darf, ein Eindruck der sich durch einige Entscheidungen in jüngerer Zeit verstärkt und sicher dabei hilft, dass Bild geradezurücken, das entstanden ist, als ausgerechnet richtige Betrüger und Kriminelle wiederholt mit den Mitteln der Justiz gegen angeblich falsche und "verächtlich" machende Berichterstattung vorging.

Hoffen wir, dass dieser Trend gegen eine Chinesisierung der Meinungslandschaft besonders im Internet sich fortsetzt.


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